Osterpfarrbrief 2015

Die Begegnung mit der Barmherzigkeit des Vaters:
- die Beichte

Die Geschichte des Menschen soll eine Heilsgeschichte sein, nicht eine Unheilsgeschichte. Dafür hat Gott alles getan, was er tun konnte. Das Kreuz ist ein unübersehbares Zeichen seines Tuns für die Menschen. Wir sind getauft, damit hat unser Weg in die Vollendung begonnen. Der Mensch in der Gemeinschaft mit Gott, das ist Heil.
Niemand kann aber bestreiten, dass Unheil in der Welt geschieht. Die Geschichte des Menschen kann immer wieder zur Unheilsgeschichte werden, auch in dieser Zeit. Der Mensch kann sich von Gott entfernen, ja ganz von ihm trennen. Dann entsteht eine unheilvolle, eine »sündige« Situation. Sünde ist Absonderung von Gott, ist Unheil. Das kann absolut tödlich sein. Und das ist nicht nur eine Sache, die den einzelnen Menschen betrifft. Sünde schafft Unheil auch zwischen den Menschen. Wir erleben das täglich.
Christus hat dieses Sakrament eingesetzt, als er seinen Aposteln die Sündenvergebungsgewalt übertrug mit den Worten: "Empfanget den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden nachlasset, dem sind sie nachgelassen; wem ihr sie behaltet, dem sind sie behalten" (Joh 20, 22 f).
Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu den Sünden, die er begangen hat, und übernimmt die Verantwortung für sie. Dadurch öffnet er sich neu Gott und der Gemeinschaft der Kirche und ermöglicht sich so eine neue Zukunft.
Indem der Priester die Absolutionsformel spricht, wird der Einzelne mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für seine Mitmenschen, die Kirche und die ganze Schöpfung
Beichtgeheimnis
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen.
Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis, begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie all seine Ämter und seine Würde.
Nach der Beichte darf der Beichtvater nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtkind über seine Sünden sprechen.
Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
Bußandachten
Neben dem Angebot der Einzelbeichte gibt es vor allem in der Advents- und in der Fastenzeit als Vorbereitung auf die Hochfeste in vielen Gemeinden Buß- und Versöhnungsfeiern. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen. Allerdings ersetzt die Bußfeier die persönliche Beichte nicht. Die Bußandacht wurde als gemeinsame Vorbereitung auf die sakramentale Beichte eingeführt - dabei sollte es auch bleiben! Natürlich ist es dabei sinnvoll, diese mit einer Vergebungs-Bitte abzuschließen. Sie soll Mut machen, den Faden zu Gott dort wieder aufzunehmen, wo er "gerissen" ist. Dies kann für unsere "alltäglichen Lässlichkeiten" grundsätzlich auch in der Bußandacht geschehen, für die schweren Sünden (Todsünden) jedoch einzig im Sakrament der heiligen Beichte.

Ihr

Pfarrer Hans-Jürgen Wenner


Kpl.Osterpfarrbrief 2015 als pdf


Gleichbleibende Gottesdienste in unserer Gemeinde

Donnerstag
18.00 Heilige Messe
Samstag
18.00 Uhr Hochamt der Gemeinde

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