Die Aufgabe des Kirchenverwaltungsrates besteht
darin, das kirchliche Vermögen zu verwalten, den jährlichen Haushaltsplan und
die Jahresrechnung zu beschließen. Er ist verantwortlich bei Bau- und
Grundstücksangelegenheiten und für alle Personaleinstellungen. Er prüft die
Vermögensverzeichnisse der Kirchengemeinde und bestellt einen Rendanten oder
eine Rendantin.
Die von der Pfarrgemeinde gewählten Mitglieder von St. Heinrich bestehen zurzeit aus sechs Mitgliedern. Hinzu kommt der Pfarrer als Vorsitzender des Rates.
Die
Amtszeit der Mitglieder des "VWR" beträgt sechs Jahre. Nach drei Jahren scheidet
die Hälfte der Mitglieder des Gremiums aus und es wird neu gewählt. Die andere
Hälfte bleibt. So kann der Verwaltungsrat kontinuierlich seine Arbeit fortsetzen.
Wiederwahl der Personen nach der Wahlperiode ist möglich.
(Text nach: www.don-Bosco-Lohfelden.de) An dieser Stelle finden Sie wichtige Informationen zur Erhebung des Kirchgeldes.
Die Mitglieder des VWR bis zum 14.04.2015 können Sie dem aktuellen Gemeindebrief entnehmen!
Der Verwaltungsrat von St. Heinrich nach der Ergaänzungswahl am 21./22.03.2015 setzt sich wie folgt zusammen:
- Pater Dr. Jacek Pajewski SDB (Vorsitzender)
- Josef Eikenberg (2. Vorsitzender)
- Peter Bauer
- Marion Bornemann
- Dr. Anton Matzenmiller
- Annette Schorm
- Georg Zingsem
- Erhard Schilling (Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat)